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Das Gesetz schützt das ungeborene Leben

In der Biologie ist die Definition eindeutig, eine Schwangerschaft beginnt mit der Befruchtung einer Eizelle der Frau mit einem Spermium des Mannes. Die Geburt stellt das natürliche Ende einer Schwangerschaft dar. Somit ist mit der Befruchtung bereits neues Leben entstanden, das es zu schützen gilt. Das Strafgesetzbuch in Deutschland schützt die Schwangerschaft ab dem Moment der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter. Die Einnistung findet normalerweise in der zweiten Woche nach der Befruchtung statt. Auf dieser Basis steht das ungeborene Leben etwa zwei Wochen nach der Befruchtung, das sind etwa vier Wochen nach der letzten Regelblutung, unter dem Schutz des Gesetzes.

Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist eine vorsätzliche Handlung, die zum Tod des ungeborenen Embryos im Mutterleib führt. Der Abbruch einer Schwangerschaft ist also ein Tötungsdelikt, das Opfer ist das ungeborene Kind.

Fristenregelung

Unter bestimmten Voraussetzungen und in Kombination mit einem Beratungsgespräch ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche nach der Empfängnis straffrei möglich.

Methoden

In Deutschland ist die Absaugemethode die häufigste Art des Abbruchs, sie wird meist ambulant durchgeführt unter Anwendung einer lokale Betäubung oder gar einer kurzen Vollnarkose. Ein medikamentöser Abbruch mit der “Abtreibungspille” führt nach einigen Tagen zu einer Abstoßung des Embryos, vergleichbar mit einer Fehlgeburt.

Spätfolgen

Körperliche Folgen treten für die Frauen in Industrienationen inzwischen eher selten auf. Allerdings können viel größere Probleme in der Form von psychischen Folgen auf sie zukommen. Viele Frauen leiden später unter Ängsten, Schlafstörungen, es kommt zu Depressionen oder gar Gedanken an Selbstmord. Zusammengefasst sind das posttraumatische Störungen. Die Bindungsfähigkeit zu vorhandenen und auch zukünftigen weiteren Kindern leidet unter dem Abbruch. Aber auch die Beziehung zum Partner wird auf eine schwere Probe gestellt. Die Tatsache, dass der Partner nicht bereit war, die Verantwortung für das von ihm gezeugte Kind zu übernehmen, lässt viele Beziehungen auf Dauer zerbrechen.